Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nicht auf Asbest stehen!
Ein neuer Bodenbelag kann Räume aufwerten und ein ganz neues Wohngefühl schaffen. Doch bei Arbeiten in älteren Gebäuden ist Vorsicht geboten! Besonders in Häusern, die vor 1993 erbaut wurden, könnte ein unsichtbares Gesundheitsrisiko lauern: Asbest. Diese unscheinbare, aber gefährliche Faser wurde über Jahrzehnte in zahlreichen Baumaterialien verarbeitet, bis man erkannte, dass sie nicht nur langlebig, sondern auch ziemlich gesundheitsgefährdend ist. Seit 1993 ist Asbest deshalb verboten – aber leider nicht verschwunden.
Das Heimtückische daran? Asbest steckt nicht nur in alten Dach- und Fassadenplatten, sondern auch in Bodenbelägen wie Flexplatten oder Cushion-Vinylbelägen, in Bitumenklebern, Spachtelmassen, Putzen und sogar in Fensterkitt.
Bei Bauten, die bis 1993 (z.T. auch bis Anfang der 00er Jahre) muss man deshalb immer davon ausgehen, das Asbest verbaut wurde.
Wer hier sorglos drauf losarbeitet, könnte also mehr freisetzen als nur Kreativität. Sobald Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) anstehen, ist eine fachgerechte und emissionsarme Entfernung Pflicht. Seit dem 05. Dezember 2024 werden mit der novellierten Gefahrenstoffverordnung auch verschärft Eigentümer bzw. Veranlasser von privaten Bauarbeiten in die Pflicht genommen, bei unklarer Sachlage, ob Asbest tatsächlich verarbeitet wurde, eine Erkundung in den Gebäuden durchführen zu lassen. Bei Untätigkeit des Vermieters bzw. Gebäudeeigentümers kann der Sachverhalt an die bezirklich zuständige Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden.
Mit unseren anerkannten und zugelassenen Verfahren sorgen wir für eine sichere und gründliche Asbestsanierung
– für festen Boden ohne Risiko!
Die fachgerechte Entfernung von Asbest und alten Bodenbelägen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die höchste Sorgfalt und Expertise erfordert. Als zugelassener Fachbetrieb für Asbestentsorgung bieten wir Ihnen eine sichere und gesetzeskonforme Lösung für den Rückbau und Entsorgung von belasteten Materialien.
Unsere Verfahren:
Mit den nach DGUV Information 201-012 / BGI 664 anerkannten Schleifverfahren BT 17 und Fräsverfahren BT 40 setzen wir bei der Schadstoffsanierung immer die neusten Verfahren ein. Die Verfahren sind behördlich freigegeben und bei der IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) gelistet.
BT 17 = Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund - Schleifverfahren
BT 40 = Entfernen asbesthaltiger ausgehärteter Kleber und zähplastischer Materialien auf festen mineralischen Untergründen (z. B. Estrich oder Beton) – Fräsverfahren für die Boden- und Randbearbeitung
Warum Sie uns wählen sollten:
Unsere Leistungen im Überblick:
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung, wenn es um die sichere Entfernung von Asbest und alten Belägen geht. Gemeinsam schaffen wir eine sichere und saubere Grundlage für Ihre neuen Projekte – mit einem starken Fokus auf Umwelt und Nachhaltigkeit.
Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Sanierungskonzept.
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